Antonia B.
1/5
Leider mussten wir den Notdienst von Frau Nahrvani für das Erlösen unserer schwerkranken Katze in Anspruch nehmen. Abgesehen von der horrenden Rechnung für 5 Minuten Arbeit von knapp 350,-€ für die Euthanasie, wurde eine Notfallpauschale von 75,-€ netto berechnet. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Notfallpauschale von 50,-€ netto. Traurig, dass Frau Nahrvani es nötig hat, in einer so belastenden Situation dem Kunden auch noch eine unkorrekte Rechnung auszustellen. Ich würde jedem, der den Notdienst in Anspruch genommen hat empfehlen, die Rechnung zu überprüfen. Sollten mehr als 50,-€ netto Notfallgebühr berechnet worden sein, bitte über die Landestierärztekammer Hamburg melden.
Nachtrag zum Kommentar der Praxis:
Nach meinen Informationen von der Landestierärztekammer Hamburg beträgt die Notdienstpauschale IMMER! 50,-€ netto. Und wir waren in der Praxis, es handelte sich nicht um einen Hausbesuch. Und selbst im Falle eines Hausbesuchs wäre es eine Pauschale für einen Hausbesuch und hat mit der generellen Notdienstpauschale nichts zu tun.
Hier ein Auszuug aus er Gebührenordnung:
"Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst" ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz."
Also kann bis zum 4-fachen Satz abgerechnet werden. Muss aber nicht! Die Pauschale für den Notdienst von 50,-€ netto ist jedoch eine unveränderliche Summe, egal, welche tierärztlichen Leistungen erbracht werden.
Und es wurden nicht 53,22€ für die Injektionsnarkose in Rechnung gestellt sondern 57,30€. Wenn schon, wollen wir auch bei den korrekten Zahlen bleiben.